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AGB


§ 1 Geltungsbereich und Veranstalter
(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Stageback GmbH.
(2) Kaufen Sie Tickets über eine Vorverkaufsstelle oder ein Ticketportal, handelt diese nur als Vermittler. Für den Kauf selbst gelten zusätzlich deren Bedingungen.
(3) Ergänzend gilt die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte.
§ 2 Kein Widerrufsrecht
Tickets für Veranstaltungen mit festem Termin sind Freizeitdienstleistungen. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht daher kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung ist nach Bestätigung verbindlich. Ein Ticket kann deshalb nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden, außer in den Fällen des § 5.
§ 3 Tickets und Einlass
(1) Das Ticket berechtigt zum einmaligen Eintritt in den darauf angegebenen Bereich.
(2) Beim ersten Scan wird das Ticket entwertet. Jeder weitere Scan desselben Codes wird abgewiesen. Kopien, Screenshots und Mehrfachausdrucke sind ungültig, sobald das Original eingelöst wurde. Für verlorene, gestohlene oder kopierte Tickets gibt es keinen Ersatz.
(3) Wer die Veranstaltung verlässt, verliert das Ticket als Eintrittsberechtigung. Einen Wiedereinlass gibt es nicht.
(4) Beim Einlass können Taschen und Personen kontrolliert werden. Wer die Kontrolle ablehnt oder gegen die Hausordnung verstößt, kann abgewiesen oder der Veranstaltung verwiesen werden. Der Ticketpreis wird dann nicht erstattet.
§ 4 Weiterverkauf
(1) Tickets dürfen privat höchstens zum Originalpreis (einschließlich ausgewiesener Gebühren) weitergegeben werden.
(2) Untersagt sind der gewerbliche Weiterverkauf und der Weiterverkauf über dem Originalpreis, etwa über Zweitmarkt-Plattformen oder Auktionen.
(3) Bei Verstößen kann der Veranstalter das Ticket sperren und dem Inhaber den Zutritt verweigern. Der Kaufpreis wird dann nicht erstattet.
§ 5 Absage und Verlegung
(1) Wird eine Veranstaltung abgesagt, erstattet der Veranstalter den Ticketpreis. Die Rückgabe erfolgt bei der Stelle, bei der das Ticket gekauft wurde.
(2) Wird eine Veranstaltung verlegt (neuer Termin oder neuer Ort in zumutbarer Entfernung), bleiben die Tickets gültig. Ist der neue Termin für Sie nicht zumutbar, können Sie das Ticket innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe zurückgeben und erhalten den Ticketpreis erstattet.
(3) Kleinere Änderungen im Programm oder Ablauf berechtigen nicht zur Rückgabe. Dazu gehören z. B. ein geänderter Support-Act, geänderte Anfangszeiten oder eine abweichende Spieldauer. Ein Wechsel des Hauptacts ist keine kleinere Änderung.
(4) Muss eine Veranstaltung wegen Unwetter, behördlicher Anordnung oder anderer Sicherheitsgründe unterbrochen werden, wird der Ticketpreis nicht erstattet, wenn bereits mehr als die Hälfte der geplanten Spielzeit stattgefunden hat.
(5) Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten erstattet der Veranstalter nicht.
§ 6 Jugendschutz
(1) Es gilt das Jugendschutzgesetz (JuSchG).
(2) Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person Zutritt. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen ohne Begleitung bis 24:00 Uhr bleiben. Für die Erziehungsbeauftragung ist ein ausgefülltes Formular (Muttizettel) samt Ausweiskopie mitzubringen.
(3) Ein Mindestalter für einzelne Veranstaltungen wird beim Ticketverkauf angegeben.
(4) Kinder unter [6] Jahren haben freien Eintritt, sofern nichts anderes angegeben ist. Sie brauchen dann keinen eigenen Sitzplatz.
(5) Ein gültiger Lichtbildausweis ist mitzuführen. Wer sein Alter nicht nachweisen kann, kann abgewiesen werden.
§ 7 Mitbringen von Gegenständen
(1) Nicht erlaubt sind insbesondere:

  • Glasflaschen, Dosen und Getränkeverpackungen aller Art

  • mitgebrachte Speisen und Getränke

  • Waffen und gefährliche Gegenstände, auch Taschenmesser

  • Pyrotechnik, Feuerwerk und Laserpointer

  • Drogen und andere illegale Substanzen

  • professionelle Foto-, Video- und Audiotechnik, z. B. Wechselobjektive, Stative oder Aufnahmegeräte

  • Selfie-Sticks, Schirme und Tiere (ausgenommen Assistenzhunde)

  • Taschen und Rucksäcke größer als [A4]
    (2) Verbotene Gegenstände können nicht aufbewahrt werden. Der Besucher muss sie selbst entsorgen, sonst wird ihm der Einlass verweigert.

§ 8 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Bei der Veranstaltung fertigt der Veranstalter oder werden in seinem Auftrag Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt. Sie dienen der Berichterstattung und Werbung, z. B. auf der Website, in sozialen Medien oder in der Presse. Auf diesen Aufnahmen können Besucher erkennbar sein. Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse des Veranstalters (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Weitere Informationen stehen in der Datenschutzerklärung.
(2) Besucher dürfen keine Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen der Darbietung für gewerbliche Zwecke anfertigen und keine vollständigen Mitschnitte erstellen oder live streamen. Private Handyfotos sind erlaubt, soweit der Künstler sie nicht ausdrücklich untersagt.
§ 9 Lautstärke
Bei Konzerten können hohe Schallpegel auftreten, die das Gehör schädigen können. Der Veranstalter empfiehlt dringend, Gehörschutz zu tragen. Für Kinder gilt das besonders. Halten Sie Abstand zu den Lautsprechern.
§ 10 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Für mitgebrachte Gegenstände, Garderobe und Wertsachen haftet der Veranstalter nur nach den Absätzen 1 und 2.
(4) Der Besuch erfolgt auf eigene Gefahr, soweit die Absätze 1 und 2 nichts anderes ergeben. Wer Schäden verursacht, haftet dafür nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
(3) Der Veranstalter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu nicht verpflichtet.
Stand: September 2026

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